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Aussagekraft der PKS für die "Ausländerkriminalität"
Berücksichtigt man, dass der Anteil der Nichtdeutschen an der Wohnbevölkerung insgesamt (2006) rund 8 % betrug, erscheint die Ausländerkriminalität -mit rund 22 %- überproportional hoch. Jedoch gerade bei der Kriminalität der Nichtdeutschen sind pauschalurteile unter Hinweis auf die PKS nicht angebracht. Um ein einigermaßen zutreffendes Bild zu gewinnen, muss man sich hier spezifische Unsicherheitsfaktoren vor Augen halten. Bei den Nichtdeutschen Tatverdächtigen tauchen über die generell bei der Interpretation der PKS zu beachtenden Unsicherheitsfaktoren- wie z.B. das Dunkelfeld- hinaus im wesentlichen drei spezielle Bewertungsprobleme auf:
1. ist es geboten bei der Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen die ausländerspezifischen Straftaten, also Straftaten die speziell an den Ausländerstatus anknüpfen (Verstöße gegen das Ausländergesetz u. das Asylverfahrensgesetz), nicht außer acht zu lassen. Wenn man so vorgeht, gelangt man zu einem etwa um rund 3 % Prozentpunkte niedrigeren Prozentsatz: 19%
2. sind Tatverdächtigenanteil nach der PKS u. Bevölkerungsanteil nicht deckungsgleich. Vielmehr zählt die PKS bestimmte Gruppen von Nichtdeutschen, wie z.B. Illegale, Touristen u. Angehörige der Stationierungskräfte als Tatverdächtige mit, die in der Bevölkerungsstatistik welche lediglich die Wohnbevölkerung erfasst, nicht enthalten sind.
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Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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