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Aufgaben
Ab 1969 wurden in der Bundesrepublik Deutschland “nur” noch homosexuelle Kontakte mit Jugendlichen unter 21 Jahren als gesetzeswidrig angesehen. 1973 wurde dieses Alter auf 18
Jahre herabgesenkt. Während die DDR das Schutzalter schon 1988 auf 14 Jahre (wie beiHeterosexuellen) herabsenkte, änderte die nun vereinigte Bundesrepublik das Schutzalter für
sexuelle Kontakte erst 1994, und behandelte dabei Homo
und Heterosexuelle unterschiedlich.
Während das Schutzalter bezüglich Hetereosexualität 14 Jahre betrug, wurde es bezüglich Homosexualität 16 Jahre festgesetzt.
Seit 2001 können homosexuelle Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, eine Eheschliessung ist bis heute nicht möglich. Adoptionen von leiblichen und adoptierten (seit
2013) Kindern der Lebenspartnerin/ des Lebenspartners sind möglich. Die gemeinsame Adoption von Kindern ist bis heute gesetzlich unterbunden. Seit 2006 sind Homosexuelle im
Antidiskriminerungsgesetz eingeschlossen und damit sowohl im Arbeits als auch im Zivilrecht geschützt.
Während die Schwulen und Lesbenverbände LSVD und LSU, als auch die Grünen, die FDP die Linke und die SPD sich lange für ein besseres Adoptionsgesetz eingesetzt haben, haben sich die Unionsparteien dagegenausgesprochen. Trotzdem hat da
s Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Feburuar 2013 die Adoption von adoptierten Kindern des Lebenspartners / der
Lebenspartnerin im Gesetz festgesetzt und erlaubt.Während die genannten Gruppen prinzipiell eine umfassende Gleichstellung
von homosexuellen Paaren im Adoptionsrecht fordern, sind
CDU/CSU dagegen.
Jahre herabgesenkt. Während die DDR das Schutzalter schon 1988 auf 14 Jahre (wie beiHeterosexuellen) herabsenkte, änderte die nun vereinigte Bundesrepublik das Schutzalter für
sexuelle Kontakte erst 1994, und behandelte dabei Homo
und Heterosexuelle unterschiedlich.
Während das Schutzalter bezüglich Hetereosexualität 14 Jahre betrug, wurde es bezüglich Homosexualität 16 Jahre festgesetzt.
Seit 2001 können homosexuelle Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, eine Eheschliessung ist bis heute nicht möglich. Adoptionen von leiblichen und adoptierten (seit
2013) Kindern der Lebenspartnerin/ des Lebenspartners sind möglich. Die gemeinsame Adoption von Kindern ist bis heute gesetzlich unterbunden. Seit 2006 sind Homosexuelle im
Antidiskriminerungsgesetz eingeschlossen und damit sowohl im Arbeits als auch im Zivilrecht geschützt.
Während die Schwulen und Lesbenverbände LSVD und LSU, als auch die Grünen, die FDP die Linke und die SPD sich lange für ein besseres Adoptionsgesetz eingesetzt haben, haben sich die Unionsparteien dagegenausgesprochen. Trotzdem hat da
s Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Feburuar 2013 die Adoption von adoptierten Kindern des Lebenspartners / der
Lebenspartnerin im Gesetz festgesetzt und erlaubt.Während die genannten Gruppen prinzipiell eine umfassende Gleichstellung
von homosexuellen Paaren im Adoptionsrecht fordern, sind
CDU/CSU dagegen.
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Quelle: 6
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Psychologie Hagen 3435
Thema: Kulturelle Vielfalt
Schule / Uni: Fernuniversität
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 29.07.2014