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Opferschutzgesetz (OSG)
1986 folgte das Opferschutzgesetz (OSG). Es umfasst die Stärkung des Persönlichkeitsschutz des Opfers, die Möglichkeit der Nebnklage, das Akteneinsichtsrecht, und die effektive Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Wiedergutmachung.