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Welche Schutzmaßnahmen gegen Absturz sind für die Dachdeckerarbeiten an einem Wohnhaus mit Satteldach erforderlich?
- Maßnahmen notwendig ab Absturzhöhen > 3,0m
giebelseitig:
- Gerüst: als Fangerüst mit max. 1,50m Absturzhöhe zur obersten Lage und Netzen zusätzlich zum Seitenschutz
- Dachschutzwand entlang des Ortgangs (ausreichenden Schutz im Bereich Ecke Ortgang-Traufe vorsehen!); Anseilschutz beim Auf- und Abbau
traufseitig:
- Gerüst: als Fangerüst mit max. 1,50m Absturzhöhe zur obersten Lage und Netzen zusätzlich zum Seitenschutz
- Dachschutzwand bis max. 5,0m und ggf. jeweils 1,0m an der Seite über Arbeitbereich hinausführen; Anseilschutz beim Auf- und Abbau
giebelseitig:
- Gerüst: als Fangerüst mit max. 1,50m Absturzhöhe zur obersten Lage und Netzen zusätzlich zum Seitenschutz
- Dachschutzwand entlang des Ortgangs (ausreichenden Schutz im Bereich Ecke Ortgang-Traufe vorsehen!); Anseilschutz beim Auf- und Abbau
traufseitig:
- Gerüst: als Fangerüst mit max. 1,50m Absturzhöhe zur obersten Lage und Netzen zusätzlich zum Seitenschutz
- Dachschutzwand bis max. 5,0m und ggf. jeweils 1,0m an der Seite über Arbeitbereich hinausführen; Anseilschutz beim Auf- und Abbau
Tags: Absturzsicherung, Dachdeckerarbeiten
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: oHLeWa
Oberthema: Bauingenieurwesen
Schule / Uni: FH Aachen
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 06.03.2010