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Def.: auf Kosten eines anderen gem. § 812 I 1 Hs. 2
auf Kosten eines anderen: Eingriffskondiktion
1. Lehre vom Zuweisungsgehalt
Gläubiger = Inhaber eines Rechtsgutes, in dessen Zuweisungsgehalt eingegriffen wurde
a. Kommt der Rechtsposition Zuweisungsgehalt zu?
absolut, dinglich, Recht zum Besitz
b. Kann der Berechtigte die Rechtsposition verwerten?
allein + ausschließlich
Telos: Gedanke der Rechtsfortwirkung
2. Rechtwidrigkeitslehre (veraltet)
1. Lehre vom Zuweisungsgehalt
Gläubiger = Inhaber eines Rechtsgutes, in dessen Zuweisungsgehalt eingegriffen wurde
a. Kommt der Rechtsposition Zuweisungsgehalt zu?
absolut, dinglich, Recht zum Besitz
b. Kann der Berechtigte die Rechtsposition verwerten?
allein + ausschließlich
Telos: Gedanke der Rechtsfortwirkung
2. Rechtwidrigkeitslehre (veraltet)
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010