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14. Kann man auch mit einem "Nicht genügend" aufsteigen?
a) wenn bereits Wiederholung und im Vorjahr mindestens "befriedigend" in diesem Gegenstand (an: Leistung wurde bereits erbracht)
b) Aufstieg mit "Klausel" im Zeugnis:
* dieser Gegenstand muss (lt. Lehrplan) im nächsten Schuljahr unterrichtet werden
* max. 1 "nicht genügend"
* Lehrerkonferenz gibt o.k. (sensibles Abwägen: Prognose aus Leistung in den übrigen Pflichtgegenständen, Leistungsreserven für Aufholen des Rückstandes)
Schüler der ersten Klasse Volksschule steigen immer in die zweite Klasse auf, egal welche Beurteilung.
Klausel kann man durch freiwillige Nachprüfung loswerden. Gilt nur für diese Schulart, kein Wechsel in andere Schulart möglich!
b) Aufstieg mit "Klausel" im Zeugnis:
* dieser Gegenstand muss (lt. Lehrplan) im nächsten Schuljahr unterrichtet werden
* max. 1 "nicht genügend"
* Lehrerkonferenz gibt o.k. (sensibles Abwägen: Prognose aus Leistung in den übrigen Pflichtgegenständen, Leistungsreserven für Aufholen des Rückstandes)
Schüler der ersten Klasse Volksschule steigen immer in die zweite Klasse auf, egal welche Beurteilung.
Klausel kann man durch freiwillige Nachprüfung loswerden. Gilt nur für diese Schulart, kein Wechsel in andere Schulart möglich!
Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009