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33. Durch welche Überprüfungen kann ich die Leistung eines Schülers feststellen und was darf Gegenstand einer Leistungsfeststellung sein?
([Leistungs-]Feststellung + Beurteilung = Leistungsbeurteilung)
Leistungsfeststellung (nur Stoff, der bereits durchgemacht wurde und Gegenstand des Lehrplans ist):
* Schularbeiten
* mündliche Prüfungen oder Übungen (Referate,...)
* Tests, schriftliche Übungen
* Beobachtung der Mitarbeit
* besondere praktische, grafische Leistungsfeststellungen
Festgestellte Leistung ist mittels einer Note zu beurteilen.
Mit Noten ("sehr gut",...: genaue Beschreibungen in LBVO) zu beurteilen:
* Erfassung und Anwendung des Lehrstoffes
* Selbst- und Eigenständigkeit der Arbeit
* Durchführung der Aufgaben
Verhalten darf in die Leistungsbeurteilung nicht mit einbezogen werden!
Leistungsfeststellung (nur Stoff, der bereits durchgemacht wurde und Gegenstand des Lehrplans ist):
* Schularbeiten
* mündliche Prüfungen oder Übungen (Referate,...)
* Tests, schriftliche Übungen
* Beobachtung der Mitarbeit
* besondere praktische, grafische Leistungsfeststellungen
Festgestellte Leistung ist mittels einer Note zu beurteilen.
Mit Noten ("sehr gut",...: genaue Beschreibungen in LBVO) zu beurteilen:
* Erfassung und Anwendung des Lehrstoffes
* Selbst- und Eigenständigkeit der Arbeit
* Durchführung der Aufgaben
Verhalten darf in die Leistungsbeurteilung nicht mit einbezogen werden!
Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009