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kaufmännisches Mahnverfahren
Der Ablauf des außergerichtlichen (kaufmännischen) Mahnverfahrens ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und liegt im Ermessen des Lieferers.
Art und weise der Durchführung werden bestimmt durch die Zielsetzung, einen pünktlichen Zahlungseingang zu erreichen, ohne den Kunden zu verletzen.
Möglicher Ablauf:
- Erinnerung an die Fälligkeit der Forderung mit Höhe und
Fälligkeitsdatum des Rechnungsbetrages
- 1. Mahnung mit Fristsetzung, Erinnerung an die Zahlung,
Bitte um Überweisung
- 2. Mahnung mit erneuter Fristsetzung und Hinweis auf ent-
stehenden Kreditkosten
- Letzte Mahnung und Androhung die Zahlung gerichtlich
einziehen zu lassen (Zustellung eines Mahnbescheides)
Art und weise der Durchführung werden bestimmt durch die Zielsetzung, einen pünktlichen Zahlungseingang zu erreichen, ohne den Kunden zu verletzen.
Möglicher Ablauf:
- Erinnerung an die Fälligkeit der Forderung mit Höhe und
Fälligkeitsdatum des Rechnungsbetrages
- 1. Mahnung mit Fristsetzung, Erinnerung an die Zahlung,
Bitte um Überweisung
- 2. Mahnung mit erneuter Fristsetzung und Hinweis auf ent-
stehenden Kreditkosten
- Letzte Mahnung und Androhung die Zahlung gerichtlich
einziehen zu lassen (Zustellung eines Mahnbescheides)
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010