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Wer hat nach dem Grundgesetz das Recht der Gesetzesinitiative?
Gesetze können von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder vom Bundesrat eingebracht werden (Art. 76 Abs. 1 GG).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010