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Gewaltenteilung
Formeller Rechtsstaat:
an Recht und Gesetz gebunden
materieller Rechtstaat:
inhaltlich in ordnung, gerecht
Legislative,Exekutive und Judikative verankert in *Art.20 II 2 GG
Konkretisierung des Gewaltenteilungsprinzips:
Exekutive: Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Unvereinbarkeit von Verwaltungsamt und Mandat Art.137 GG,sowie der parlamentarischen Kontrolle.
Gesetzgebung: Anrufung des BVerfG durch die Exekutive. BT und BR teilen sich die legislative.
Legislative**: ist auch an Gesetz gebunden
an Recht und Gesetz gebunden
materieller Rechtstaat:
inhaltlich in ordnung, gerecht
Legislative,Exekutive und Judikative verankert in *Art.20 II 2 GG
Konkretisierung des Gewaltenteilungsprinzips:
Exekutive: Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Unvereinbarkeit von Verwaltungsamt und Mandat Art.137 GG,sowie der parlamentarischen Kontrolle.
Gesetzgebung: Anrufung des BVerfG durch die Exekutive. BT und BR teilen sich die legislative.
Legislative**: ist auch an Gesetz gebunden