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Alle Oberthemen / Versicherungswesen / Pflegeversicherung / 2 Sozial-, Kranken- und Pflegeversicherung
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Wer ist von der Krankenversicherungspflicht befreit?
Gut verdienende Arbeitnehmer (Grenzen liegen bei 4.012,50 € monatlich)

geringfügig Beschäftigte (bis 400 € monatlich)

Beamte (bekommen beihilfe)

privat krankenversicherte, die ab dem 56. Jahr versicherungspflichtig würden, wenn sie nicht während der letzten 5 Jahre mindestens 2,5 Jahre versicherungsfrei, befreit oder selbstständig waren.
So soll verhindert werden, dass privat Versicherte, die nie in die gesetzliche eingezahlt haben, zum Schluss in die gesetzliche wechseln können.
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Karteninfo:
Autor: fanaticfire
Oberthema: Versicherungswesen
Thema: Pflegeversicherung
Veröffentlicht: 02.03.2010

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