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Was versteht man unter dem Übermaßverbot?
Das Übermaßverbot ist ein ungeschriebener Satz des Verfassungsrechts, das alles staatliche Handeln begrenzt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010