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niedrige Beweggründe i.S.v. § 211 StGB
nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert oder auf tiefster Stufe stehend.
obj.: krasses Missverhältnis Anlass - Tat
subj.: besondere Geringschätzung des fremden Lebensrechts
meist hemmungslose, triebhafte Eigensucht.
Motivbündel: die vorherrschenden Beweggründe, die der Tat das Gepräge geben, müssen die Voraussetzungen erfüllen.
u.U. Beachtlichkeit der Bindung an fremde Kulturen (m.E. sehr Problematisch)
grds. irrelevant, außer Täter kann deutsche Vorstellungen nicht nachvollziehen, da er zu tief im eigenen Kulturkreis verwurzelt ist.
Beachte: Prüfung subsidiär zu 1. und 3. Gruppe, es sei denn zusätzliches Motiv.
obj.: krasses Missverhältnis Anlass - Tat
subj.: besondere Geringschätzung des fremden Lebensrechts
meist hemmungslose, triebhafte Eigensucht.
Motivbündel: die vorherrschenden Beweggründe, die der Tat das Gepräge geben, müssen die Voraussetzungen erfüllen.
u.U. Beachtlichkeit der Bindung an fremde Kulturen (m.E. sehr Problematisch)
grds. irrelevant, außer Täter kann deutsche Vorstellungen nicht nachvollziehen, da er zu tief im eigenen Kulturkreis verwurzelt ist.
Beachte: Prüfung subsidiär zu 1. und 3. Gruppe, es sei denn zusätzliches Motiv.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010