Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
37
Baurecht: Bauleitpläne
Wie lässt sich der Begriff der Rückwirkung unterscheiden?
Wie lässt sich der Begriff der Rückwirkung unterscheiden?
Echte Rückwirkung (zweiter Senat: Rückbewirung von Rechtsfolgen): Norm knüpft an einen Sachverhalt an, der bereits in der Vergangenheit abgeschlosssen ist. Folge: Grds unzulässig. Ausnahmen: Rückwirkung war zu erwarten; übergeordnetes Allgemeinwohl; lediglich begünstigende Reglung.
Unechte Rückwirkung (zweiter Senat: Tatbestandliche Rückanknüpfung): Norm knüpft an Sachverhalt an, welcher in der Vergangenheit begang und noch andauert. Folge: Grds zulässig. Ausnahme: Überwiegender Vertrauensschutz.
Unechte Rückwirkung (zweiter Senat: Tatbestandliche Rückanknüpfung): Norm knüpft an Sachverhalt an, welcher in der Vergangenheit begang und noch andauert. Folge: Grds zulässig. Ausnahme: Überwiegender Vertrauensschutz.
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Bauleitpläne
Quelle:
Quelle: