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Können unpfändbare Sachen nach § 811 ZPO verpfändet werden?
Ja, auch unpfändbare Sachen § 811 ZPO können verpfändet werden, sofern die Verpfändung nicht gegen die guten Sitten verstößt. Grund: Verpfändung beruht auf freiem Willensentschluss des Schuldners.