Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
40
Bürgerliches Recht: Lektion 02
BGB AT: Stellvertretung
Rechtsscheinsvollmacht: Kann eine kungemachte Innenvollmacht angefochten werden?
BGB AT: Stellvertretung
Rechtsscheinsvollmacht: Was ist eine Duldungsvollmacht? Kann diese angefochten werden?
BGB AT: Stellvertretung
Rechtsscheinsvollmacht: Kann eine kungemachte Innenvollmacht angefochten werden?
BGB AT: Stellvertretung
Rechtsscheinsvollmacht: Was ist eine Duldungsvollmacht? Kann diese angefochten werden?
Anfechtung der kundgemachten Innenvollmacht, §§ 171, 172 BGB
1) EA: Anfechtung (-), da bloßer Rechtsschein nicht angefochten werden kann. Kundgabe ist keine WE ist, sondern lediglich eine
Wissenserklärung. Zudem Anfechtungsempfänger unklar.
2) HM: Anfechtung (+), da Nähe zu Außenvollmacht und gleiche Bindungswirkung. Anfechtunggegner ist Mitteilungsempfänger (Folge: § 122 BGB).
Duldungsvollmacht: Vertretener weiss, das Vertreter in dessen Namen auftritt und duldet dies. Zudem hat der Dritte auf eine Vollmacht vertraut. a) Entweder konkludente Erlaubnis oder b) Duldungsvollmacht (wenn Vertretener keine Vollmacht erteilen will, dies aber duldet).
(P) Anfechtung der Duldungsvollmacht:
a) EA: Anfechtung (-), da bloßer Rechtschein nicht anfechtbar.
b) AA: Anfechtung (+), da Duldungsvollmacht konkludente Vollmacht.
c) HM: Anfechtung (+), da Vollmachtsähnlich. Der der Duldet soll nicht stärker gebunden werden, als der, der aktiv erteilt.
1) EA: Anfechtung (-), da bloßer Rechtsschein nicht angefochten werden kann. Kundgabe ist keine WE ist, sondern lediglich eine
Wissenserklärung. Zudem Anfechtungsempfänger unklar.
2) HM: Anfechtung (+), da Nähe zu Außenvollmacht und gleiche Bindungswirkung. Anfechtunggegner ist Mitteilungsempfänger (Folge: § 122 BGB).
Duldungsvollmacht: Vertretener weiss, das Vertreter in dessen Namen auftritt und duldet dies. Zudem hat der Dritte auf eine Vollmacht vertraut. a) Entweder konkludente Erlaubnis oder b) Duldungsvollmacht (wenn Vertretener keine Vollmacht erteilen will, dies aber duldet).
(P) Anfechtung der Duldungsvollmacht:
a) EA: Anfechtung (-), da bloßer Rechtschein nicht anfechtbar.
b) AA: Anfechtung (+), da Duldungsvollmacht konkludente Vollmacht.
c) HM: Anfechtung (+), da Vollmachtsähnlich. Der der Duldet soll nicht stärker gebunden werden, als der, der aktiv erteilt.