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Abgrenzung zur Strafvollstreckung (Strafvollzug eigenständige Rechtsmaterie)
Der Strafvollzug stellt demgegenüber eine eigenständige
Rechtsmaterie dar. Er erfasst zeitlich den Bereich vom Strafantritt in
der JVA bis zur Entlassung und vor allem die Durchführung bzw.
inhaltliche Ausgestaltung der Freiheitsentziehung in einer JVA oder
Verwahranstalt. Im Kern geht es hier also um die Rechte und
Pflichten der Gefangenen im Vollzug.
Rechtsmaterie dar. Er erfasst zeitlich den Bereich vom Strafantritt in
der JVA bis zur Entlassung und vor allem die Durchführung bzw.
inhaltliche Ausgestaltung der Freiheitsentziehung in einer JVA oder
Verwahranstalt. Im Kern geht es hier also um die Rechte und
Pflichten der Gefangenen im Vollzug.
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Quelle: Alpmann S. 176
Quelle: Alpmann S. 176