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Inwieweit haften Gesellschafter einer OHG?
nach § 128 HGB:
-persönlich,d.h.mit seinem Privatvermögen
-unmittelbar,d.h.Gläubiger kann ihn direkt in Anspruch nehmen
-unbeschränkt,d.h. mit seinem gesamten Vermögen
-primär,d.h.Gläubiger können sich direkt an die Gesellschafter wenden,ohne zuerst gegen die Gesellschaft vorzugehen
-akzessorisch,d.h.nur wenn auch die Gesellschaft haftet
-gesamtschuldnerisch,d.h.in voller Höhe der Verbindlichkeit (Regressmöglichkeit im Innenverhältnis)
-persönlich,d.h.mit seinem Privatvermögen
-unmittelbar,d.h.Gläubiger kann ihn direkt in Anspruch nehmen
-unbeschränkt,d.h. mit seinem gesamten Vermögen
-primär,d.h.Gläubiger können sich direkt an die Gesellschafter wenden,ohne zuerst gegen die Gesellschaft vorzugehen
-akzessorisch,d.h.nur wenn auch die Gesellschaft haftet
-gesamtschuldnerisch,d.h.in voller Höhe der Verbindlichkeit (Regressmöglichkeit im Innenverhältnis)
Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010