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Welche Verhältnisse sind in den Anweisungsfällen des Bereicherungsrechts zu unterscheiden und in welchen Verhältnissen vollziehen sich die Leistungsbeziehungen?
a) Deckungsverhältnis = Verhältnis zwischen Anweisendem und Angewiesenen
b) Valutaverhältnis = Verhältnis zwischen Anweisendem und Anweisungsempfänger (auch "Zuwendungsverhältnis")
c) Vollzugsverhältnis = Verhältnis zwischen Angewiesenem und Anweisungsempfänger (auch "Drittverhältnis")
Führt der Angewiesene die Leistung aus, so leistet er nur im Deckungsverhältnis an den Anweisenden. Zugleich bewirkt er die Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger im Valutaverhältnis. Im Vollzugsverhältnis ergibt sich keine Leistungsbeziehung, es definiert sich nur über einen faktischen Vorgang.
b) Valutaverhältnis = Verhältnis zwischen Anweisendem und Anweisungsempfänger (auch "Zuwendungsverhältnis")
c) Vollzugsverhältnis = Verhältnis zwischen Angewiesenem und Anweisungsempfänger (auch "Drittverhältnis")
Führt der Angewiesene die Leistung aus, so leistet er nur im Deckungsverhältnis an den Anweisenden. Zugleich bewirkt er die Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger im Valutaverhältnis. Im Vollzugsverhältnis ergibt sich keine Leistungsbeziehung, es definiert sich nur über einen faktischen Vorgang.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010