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Baurecht: Bauordnungsmaßnahmen

Was versteht man unter formeller Baurechtswidrigkeit, was unter materieller Baurechtswidrigkeit
Formelle Baurechtswidrigkeit oder Illegalität: (+), wenn bei genehmigungsbedürftiger Anlage Vorschriften nicht beachtet worden, insb wenn Baugenehmigung nicht erteillt wurde.
Materielle Baurechtswidrigkeit:  (+) wenn die Anlage gegen materielle öff rechtliche Bestimmungen verstößt und deshalb nicht Genehmigungsfähig ist. Dies ist der Fall bei Verstoß gegen Bauplanungs-, Bauordnungs oder sonstiges Recht, also wenn die Anlage jetzt oder zu einem früheren Zeitpunkt nicht genehmigungsfähig war.
Folge: Baugenehmigung gem § 43 II VwVfG wirksam. § 48, § 49 VwVfg erforderlich. Materielle RW kann uU durch § 31 II BauGB oder Nebenbestimmungen geheilt werden.
(P) Zeitraum der materiellen Legalität: 1) Passiver Bestandschutz grds wenn Vorhaben a) für einen nicht ganz unwesentlichen Zeitraum; b) zu einem früheren Zeitpunkt materiell rm; c) und funktiongerecht nutzbar. H.M. (+) bei einem Zeitraum von 3 Monaten (§ 75 S. 2 VwGO); A.A.: (+) bei logischer Sekunde nach Baubeginn; A.A.: (+) bei rm Antrag.
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Bauordnungsmaßnahmen
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Baurecht
Veröffentlicht: 24.03.2010

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