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Prüfung: Haftung des Tierhalters gem. § 833 BGB
1. RG-Verletzung
beachte: hier keine sonstigen Rechte
2. Tier i.S.v. § 833 BGB
(P) Mikroorganismen
3. Haltereinschaft des Anspruchsgegners
Eigenbesitzer oder unterhaltspflichtiger Fremdbesitzer
4. Kausalität: tierisches Verhalten -> RG-Verletzung
keine Adäquantheorie, da Schutzzweck der Norm typische Tiergefahren umfasst
(P) Ausschluss der haftung bei freiwilliger Selbstgefährdung (sehr str.)
5. Kein Entalstungsbeweis gem. § 833 S. 2 BGB bei Nutztieren
Widerlegen der Verschuldens- oder Kausalitätsvermutung.
6. Kein vertraglicher Ausschluss
(P) konkludent
beachte: hier keine sonstigen Rechte
2. Tier i.S.v. § 833 BGB
(P) Mikroorganismen
3. Haltereinschaft des Anspruchsgegners
Eigenbesitzer oder unterhaltspflichtiger Fremdbesitzer
4. Kausalität: tierisches Verhalten -> RG-Verletzung
keine Adäquantheorie, da Schutzzweck der Norm typische Tiergefahren umfasst
(P) Ausschluss der haftung bei freiwilliger Selbstgefährdung (sehr str.)
5. Kein Entalstungsbeweis gem. § 833 S. 2 BGB bei Nutztieren
Widerlegen der Verschuldens- oder Kausalitätsvermutung.
6. Kein vertraglicher Ausschluss
(P) konkludent
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010