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Verschuldenszurechnung in der BGB-Gesellschaft
- hM: heute über § 31 analog
+ dogmatische Ähnlichkeit des Vereins/BGB-Ges (heute sind beide rechtsfähig)
+ gilt für deliktische/vertragliche Ansprüche
- alte Auffassung nach § 278
+ dogmatische Ähnlichkeit des Vereins/BGB-Ges (heute sind beide rechtsfähig)
+ gilt für deliktische/vertragliche Ansprüche
- alte Auffassung nach § 278
Tags: Gesellschaftsrecht, Verschulden
Quelle:
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