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Die Sicherungsübereignung...
liegt vor, wenn der Schuldner dem Gläubiger zur Sicherung
der Forderung (Kredit) das Eigentum an einer Sache überträgt (übereignet). Der Schuldner bleibt im Besitz der Sache und kann diese nutzen. Das Eigentum an der Sache aber geht auf den Kreditgeber über. Der Schuldner wird wieder Eigentümer an
seiner Sache, wenn der Kredit vollständig bezahlt ist.
der Forderung (Kredit) das Eigentum an einer Sache überträgt (übereignet). Der Schuldner bleibt im Besitz der Sache und kann diese nutzen. Das Eigentum an der Sache aber geht auf den Kreditgeber über. Der Schuldner wird wieder Eigentümer an
seiner Sache, wenn der Kredit vollständig bezahlt ist.
Karteninfo:
Autor: dieHeeli
Oberthema: WISO
Thema: Finanzierung und Investition
Schule / Uni: Keine
Ort: Wallhalla
Veröffentlicht: 21.04.2015