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Anwendbares materielles Recht bei Stellvertretung?
BEACHTE: Teilfrage nicht gesetzlich geregelt
Anwendbares Recht bei Stellvertretung?
gesetzliche Vertretung: nach dem das Rechtsverhältnis beherrschendem Statut
- Eltern gem. Art. 21 EGBGB
- Organe juristischer Personen nach Sitzstatut
gewillkürte Vertretung:
h.M. Gebrauchsland (tatsächliche Ausübung der Vertretung)
- Sitz der selbständigen Niederlassung, wenn für Kontrahenten erkennbar
Telos Schutz des Rechtsverkehrs
Anwendbares Recht bei Stellvertretung?
gesetzliche Vertretung: nach dem das Rechtsverhältnis beherrschendem Statut
- Eltern gem. Art. 21 EGBGB
- Organe juristischer Personen nach Sitzstatut
gewillkürte Vertretung:
h.M. Gebrauchsland (tatsächliche Ausübung der Vertretung)
- Sitz der selbständigen Niederlassung, wenn für Kontrahenten erkennbar
Telos Schutz des Rechtsverkehrs
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Internationales Privatrecht
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 23.02.2010