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Schützt Art. 9 Abs. 1 GG auch die negative Vereinigungsfreiheit?
Das Bundesverfassungsgericht hat dies mehrfach bejaht. Zweifel an dieser Annahme erwachsen vor allem daraus, daß ein Grundrecht schwerlich ein bestimmtes Schutzgut (Gründung einer Vereinigung) und sein Gegenteil (Nichtgründung einer Vereinigung) garantieren kann. Plausibler ist es deshalb, die negative Komponente der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) zuzuordnen. Bei der Vereinigungsfreiheit ist die Frage insoweit gegenstandslos, als ein gesetzlicher Zwang, einer privaten Vereinigung beizutreten, schwerlich denkbar ist.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010