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Welche Unterschiede gibt es hinsichtlich der Grundrechtsträgerschaft nach dem Grundrechtskatalog des Grundgesetzes?
Es gibt Menschenrechte, also solche Grundrechte, deren Träger jedermann (jeder Mensch) ist. Dagegen sind Bürgerrechte solche, deren Träger nur deutsche Staatsangehörige sein können.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010