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Wird auch die kommerzielle Werbung durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt?
Auch diese Frage ist umstritten. Während die herrschende Meinung Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG auch auf die kommerzielle Werbung anwendet, bestehen insoweit Bedenken gegenüber der Einschlägigkeit des Grundrechts. Kommerzielle Werbung ist im Ergebnis auf Absatzförderung gerichtet und unterfällt deshalb nach zutreffender Ansicht allein Art. 12 Abs. 1 GG. Im Übrigen unterfallen beispielsweise auch religiöse Äußerungen Art. 4 GG und nicht Art. 5 GG.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010