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"Offene" Tatbestände
- Tatbestände, bei denen sich die Rechtswidrigkeit nicht aus der Verwirklichung des Tatbestandes ergibt. Diese muss vielmehr positiv festgestellt werden (§§ 240, 253 StGB)
Tags: offene Tatbestände
Quelle: juriq
Quelle: juriq
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010