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Kommunalrecht: Aufgaben den Gemeinde

Was ist unter dem Aufgabendualismus der Gemeinden zu verstehen?
Art. 57 III NV, § 2 I 1 NGO: Gemeinden sind ausschließlichen Träger öffentlicher Aufgaben soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Hierbvei ist zu unterscheiden.
Eigener Wirkungskreis:
a) Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft (Allzuständigkeit)
b) eigens zugewiesen Bereiche durch Normen (§ 4 I NGO).
Folge: Rechtsaufsicht bzgl Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung. Bei freiwillig übernommene Aufgaben - Entscheidung über "ob" und "wie" der Übernahme. Bei gesetzlich zugewiesene Aufgabe - Entscheidung nur über "ob" der Übernahme.
Übertragener Wirkungskreis:
Übertragung staatl. Aufgaben an die Gemeinde, Art. 57 IV NV.
Folge: Fachaufsicht (RM und Zweckmäßigkeitsprüfung durch Kommunalaufsichtsbehörde). Bindung an Weisungen, aber weiterhin eigene Personal- und Organisationshoheit .
Beachte: Gefahrenabwehr ist ÜWK.
Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Aufgaben der Gemeinde
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Kommunalrecht
Veröffentlicht: 09.03.2010

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