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Steht dem Vermieter, wenn der Mieter die Mietsache vertragswidrig untervermietet, ein Anspruch aus Eingriffskondiktion gegen den Mieter auf den vom Untermieter gezahlten höheren Mietzins zu?
Dies wird zum Teil bejaht mit der Begründung, der Mieter greife durch die Untervermietung in die dem Vermieter vorbehaltene Verwertungsmöglichkeit ein, wenn er die Sache über den im Vertrag festgelegten Umfang hinaus nutze. Dem wäre nur zuzustimmen, wenn die Untervermietung als Eingriff in eine Rechtsposition des Vermieters zu werten ist, durch den sich der Mieter einen Vermögensvorteil verschafft, der nach dem Zuweisungsgehalt des verletzten Rechts dem Vermieter gebührt. Dies ist aber darum zu verneinen, weil sich der sich der Vermieter durch den Mietvertrag seiner Gebrauchs- und Verwendungsmöglichkeiten begibt und die Untervermietung nur eine (wenn auch vertragswidrige) Ausübung des übertragenen Rechts ist.
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Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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