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Wer kann einen Parteiverbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen?
Der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung (§ 43 I BVerfGG). Landesregierungen sind nur antragsberechtigt, wenn sich eine Partei auf ein Bundesland beschränkt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010