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Welche Implikation für die Bilanzierung ergeben sich aus dem Wegfall der Gründe für eine Außerplanmäßige Abschreibung?
„Es stellt sich doch keine dauerhafte Wertminderung ein“
Wertaufholungspflicht nach § 253 Abs. 5 also eine Zuschreibung vornehmen
Zuschreibung darf nie über die (eventuell fortgeführte) Anschaffungs- oder Herstellkosten überschreiten
Ausnahme: Zuschreibungsverbot für einen entgeltlich erworbenen Geschäfts oder Firmenwert
Wertaufholungspflicht nach § 253 Abs. 5 also eine Zuschreibung vornehmen
Zuschreibung darf nie über die (eventuell fortgeführte) Anschaffungs- oder Herstellkosten überschreiten
Ausnahme: Zuschreibungsverbot für einen entgeltlich erworbenen Geschäfts oder Firmenwert