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Handelt es sich bei dem Verbot von Verfassungsdurchbrechungen nicht um eine Selbstverständlichkeit?
Im Grunde ja. Die Weimarer Staatsrechtslehre hielt allerdings überwiegend sog. Verfassungsdurchbrechungen für zulässig. Hierunter waren Gesetze zu verstehen, die mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen wurden und der Verfassung inhaltlich widersprachen, diese in ihrem Wortlaut aber unberührt ließen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010