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Werbung für Radioprogramme & TV-Sender
Programme mit Leistungsauftrag & Gebührenanteil (=mit Konzession)
UND
Programme mit Leistungsauftrag ohne Gebührenanteil (=mit Konzession)
UND
Programme ohne Konzession (grenzüberschreitend, also auch im Ausland empfangbar sind)
Radioprogramm ohne Konzession
UND
TV Programme ohne Konzession, welche nur in der Schweiz empfangbar sind
UND
Programme mit Leistungsauftrag ohne Gebührenanteil (=mit Konzession)
UND
Programme ohne Konzession (grenzüberschreitend, also auch im Ausland empfangbar sind)
- Werbung pro Tag für Werbesports = 15% von der Sendezeit
- Werbespots und länger dauernde Werbeformen zusammen (ohne Verkaufssendungen) = 20% von der Sendezeit
- Werbung pro Stunde =12 Minute
- Verkaufssendungen = maximal 8 Sendungen, maximal 3 Stunden pro Tag
Radioprogramm ohne Konzession
UND
TV Programme ohne Konzession, welche nur in der Schweiz empfangbar sind
- sind nach Art. 19 Abs. 5 RTVV frei in der Werbegestaltung.
Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienlandschaft
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: Chur
Veröffentlicht: 20.01.2013