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V'ssen 50 VwVfG
1) begünstigender VA
2) Dritt-Anfechtung
3) Aufhebung während des Verfahrens
4) dem Rechtsbehelf des Driten wird abgeholfen
a) nur bei zulässigen Rechtsbehelfen des Dritten
b) Begründetheit des Rechtsbehelfs des Dritten (str.)
- (e.A.) Zulässigkeit des Rechtsbehelfs ausreichend
+ 50 VwVfG gilt auch bei 49 VwVfG; 49 VwVfG ist für rechtmäßige VA demnach ist die Begründetheit immer (-)
- (a.A.) Begründetheit ist notwendig
+ Schutz des VA-Addressateb ggü nur zulässigen Rechtsbehelfen; § 48 II-IV & 49 II-IV sollen nur wegfallen wenn Begründetheit (+)
- (Mittelmeinung) nicht offensichtlich unbegründet
2) Dritt-Anfechtung
3) Aufhebung während des Verfahrens
4) dem Rechtsbehelf des Driten wird abgeholfen
a) nur bei zulässigen Rechtsbehelfen des Dritten
b) Begründetheit des Rechtsbehelfs des Dritten (str.)
- (e.A.) Zulässigkeit des Rechtsbehelfs ausreichend
+ 50 VwVfG gilt auch bei 49 VwVfG; 49 VwVfG ist für rechtmäßige VA demnach ist die Begründetheit immer (-)
- (a.A.) Begründetheit ist notwendig
+ Schutz des VA-Addressateb ggü nur zulässigen Rechtsbehelfen; § 48 II-IV & 49 II-IV sollen nur wegfallen wenn Begründetheit (+)
- (Mittelmeinung) nicht offensichtlich unbegründet
Tags: Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsverfahren
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