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Endrenovierung
grdsl. auf den Mieter abwälzbar
- Unvereinbarkeit mit dem Grundgedanken der Miete, analog zu Schönheitsreparaturen (starre Regelung ohne Rücksichtnahme auf die tatsächliche Wohndauer/Abnutzung durch den Mieter)
- Abwägung im Einzelfall (Wohndauer, vorhergehende Renovierung durch den Mieter)
- Unvereinbarkeit mit dem Grundgedanken der Miete, analog zu Schönheitsreparaturen (starre Regelung ohne Rücksichtnahme auf die tatsächliche Wohndauer/Abnutzung durch den Mieter)
- Abwägung im Einzelfall (Wohndauer, vorhergehende Renovierung durch den Mieter)
Tags: Miete
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