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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
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Ersatzvornahme
Vornahme einer dem Pflichtigen obliegenden Handlung durch die Verwaltung (Selbstvornahme) oder einen von ihr Beauftragte (Fremdvornahme); auf vertretbare Handlungen

Ersatzvornahmen gehen unmittelbarem Zwang vor; Vollstreckung ist ultima ratio
Tags: Polizeirecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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