Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
12
12. Krankenkassen sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Was bedeutet das und nennen Sie mindestens eine weitere Körperschaft öffentlichen Rechts im Gesundeitswesen?
Rechtsgrundlage: Nach § 4 SGB V rechtsfähige KdöR in Selbstverwaltung.
Bedeutung: KdöR sind öffentlich-rechtlich organisiert und dürfen öffentlich-rechtlich handeln!
weitere KdöR sind u. A. auch Universitäten, Fachhochschulen, AOK, BKK, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Differenzierung: Körperschaften des Privatrechts wie z.B. Aktiengesellschaft (AG), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), Verein, Gesellschaft
Bedeutung: KdöR sind öffentlich-rechtlich organisiert und dürfen öffentlich-rechtlich handeln!
weitere KdöR sind u. A. auch Universitäten, Fachhochschulen, AOK, BKK, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Differenzierung: Körperschaften des Privatrechts wie z.B. Aktiengesellschaft (AG), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), Verein, Gesellschaft
Tags: Körperschaft, Körperschaft öffentlichen Rechts, Krankenkassen
Quelle:
Quelle:
Karteninfo:
Autor: FUHR
Oberthema: Logopädie
Thema: Gesundheitsökonomie
Schule / Uni: Hochschule Fresenius
Ort: Idstein
Veröffentlicht: 16.11.2011