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Alle Oberthemen / Logopädie / Gesundheitsökonomie / Gesundheitsökonomie
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12. Krankenkassen sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Was bedeutet das und nennen Sie mindestens eine weitere Körperschaft öffentlichen Rechts im Gesundeitswesen?
Rechtsgrundlage: Nach  § 4 SGB V rechtsfähige KdöR in Selbstverwaltung.

Bedeutung:
KdöR sind öffentlich-rechtlich organisiert und dürfen öffentlich-rechtlich handeln!

weitere KdöR sind u. A. auch Universitäten, Fachhochschulen, AOK, BKK, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Differenzierung: Körperschaften des Privatrechts wie z.B. Aktiengesellschaft (AG), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), Verein, Gesellschaft
Tags: Körperschaft, Körperschaft öffentlichen Rechts, Krankenkassen
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: FUHR
Oberthema: Logopädie
Thema: Gesundheitsökonomie
Schule / Uni: Hochschule Fresenius
Ort: Idstein
Veröffentlicht: 16.11.2011

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