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Unter welchen Voraussetzungen muss ein privater Leistungsempfänger Rechnungen aufbewahren?
Ein privater Leistungsempfänger muss Rechnungen über Werklieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG, Tz. 93).
Karteninfo:
Autor: NWB Verlag GmbH u. C...
Oberthema: Bilanzbuchhalter
Thema: Steuerrecht
Schule / Uni: NWB Verlag GmbH u. Co. KG
Ort: Herne
Veröffentlicht: 02.09.2014