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Ist ein VA ohne Rechtsbehelfsbelehrung rechtswidrig?
Nein. Das BayVwVfG sieht für VAs keine Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung vor, gem. 59 VwGO Pflicht nur für schriftlichen/elektronischen VA einer Bundesbehörde gegeben.
Durch fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung allerdings läuft nicht die Monatsfrist nach 70 I VwGO für Einlegung Widerspruch sondern nach 58 VwGO Jahresfrist.
Durch fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung allerdings läuft nicht die Monatsfrist nach 70 I VwGO für Einlegung Widerspruch sondern nach 58 VwGO Jahresfrist.
Tags: Verwaltungsakt
Quelle: Gesetz
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