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Rechtsgunrldagen II
Rahmenlehrpläne
die von der KMK entwickelten Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Teil des Berufsschulunterrichts enthalten die Lerninhalte und - ziele
- Abstimmungsverfahren
das von Bund und Ländern vereinbarte Verfahren zur Abstimmung von AO und Rahmenlehrplänen bezieht in einem mehrstufigen Prozess die beteiligten Gruppen in die gemeinsame Entwicklung ein
Eignungsvorschriften
- die Erlaubnis zum Einstellen und Ausbilden von Auszubildenden bindet das BBiG an die Eignung des Auszubildenden und der Ausbildungsstätte
§ 28 - 30 BBiG a) Berechtigung zum Ausbilden, b) Berechtigung zum Einstellen
- die fachliche Eignung liegt vor, wenn die Ausbildenden oder Ausbilder die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlichen beruflchen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
- Ausbildungseignungsverordnung (AEVO)
Ausbildender stellt Auszubildenden ein und beaufragt den Ausbilder mit der Ausbildung.
§ 27 BBiG Eignung der Ausbildungsstätte
Vorhandensein der AO, Ausbildungsplänen, Art und Umfang der Betriebstätigkei, Einrichtung und Ausstattung, Zahlenverhältnisse
die von der KMK entwickelten Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Teil des Berufsschulunterrichts enthalten die Lerninhalte und - ziele
- Abstimmungsverfahren
das von Bund und Ländern vereinbarte Verfahren zur Abstimmung von AO und Rahmenlehrplänen bezieht in einem mehrstufigen Prozess die beteiligten Gruppen in die gemeinsame Entwicklung ein
Eignungsvorschriften
- die Erlaubnis zum Einstellen und Ausbilden von Auszubildenden bindet das BBiG an die Eignung des Auszubildenden und der Ausbildungsstätte
§ 28 - 30 BBiG a) Berechtigung zum Ausbilden, b) Berechtigung zum Einstellen
- die fachliche Eignung liegt vor, wenn die Ausbildenden oder Ausbilder die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlichen beruflchen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
- Ausbildungseignungsverordnung (AEVO)
Ausbildender stellt Auszubildenden ein und beaufragt den Ausbilder mit der Ausbildung.
§ 27 BBiG Eignung der Ausbildungsstätte
Vorhandensein der AO, Ausbildungsplänen, Art und Umfang der Betriebstätigkei, Einrichtung und Ausstattung, Zahlenverhältnisse
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaft
Thema: Berufsbildungsrecht
Veröffentlicht: 23.08.2011