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Arglistige Täuschung im ArbR - § 123
- Anfechtung d AG
- iRd Arglist prüfen ob ein R zur Lüge bestand
- bei Anfechtung ist BetrR nicht hinzuziehen
+ BetrR nur bei Kündigung; Anfechtung =/ Kdg; Kdg ist anderes GestaltungsR
- kein Schriftformgebot bei Anfechtung
- Lüge rechtswidrig?
+ Lüge rechtsmäßig iSd AGG
> aber § 8 AGG beachten (Lüge über Schwangerschaft ist rechtsmäßig)
- Kausalität Täuschung - Vertragsschluss
- Arglist d AN bzgl Lüge; nicht Bedeutung d Lüge, nur Motivation
- Auschluss nach § 242 mgl
- Frist § 124
- iRd Arglist prüfen ob ein R zur Lüge bestand
- bei Anfechtung ist BetrR nicht hinzuziehen
+ BetrR nur bei Kündigung; Anfechtung =/ Kdg; Kdg ist anderes GestaltungsR
- kein Schriftformgebot bei Anfechtung
- Lüge rechtswidrig?
+ Lüge rechtsmäßig iSd AGG
> aber § 8 AGG beachten (Lüge über Schwangerschaft ist rechtsmäßig)
- Kausalität Täuschung - Vertragsschluss
- Arglist d AN bzgl Lüge; nicht Bedeutung d Lüge, nur Motivation
- Auschluss nach § 242 mgl
- Frist § 124
Tags: Arbeitsrecht
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