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Bürgerentscheid
§ 8b HGO
- Wirkung wie GemVertret Beschluss § 8b VII
- müssen wichtige Angelegenheiten d Gemeinde sein
- wenn gegen einen Beschluss der Vertretung dann max. 6 Wochen - § 8b III 1 (kassatorisches Begehren)
- Gem Vertret entscheidet über Zulassung ohne Ermessen
- bei Nichtzulassung = Klage; Kläger = Vertrauensperson gem § 8b III 2; Beklagte = Gemeinde/-Vorstand
+ Klageart (str) FK (Rspr), LK (MRspr), VK (Lit/Rspr)
> Nichtzulassung durch GemVertret ist VA
- Gemeinde muss Stellung beziehen § 8b V HGO
- Wirkung wie GemVertret Beschluss § 8b VII
- müssen wichtige Angelegenheiten d Gemeinde sein
- wenn gegen einen Beschluss der Vertretung dann max. 6 Wochen - § 8b III 1 (kassatorisches Begehren)
- Gem Vertret entscheidet über Zulassung ohne Ermessen
- bei Nichtzulassung = Klage; Kläger = Vertrauensperson gem § 8b III 2; Beklagte = Gemeinde/-Vorstand
+ Klageart (str) FK (Rspr), LK (MRspr), VK (Lit/Rspr)
> Nichtzulassung durch GemVertret ist VA
- Gemeinde muss Stellung beziehen § 8b V HGO
Tags: Kommunalrecht
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