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Prüfungsfrage
Ausgangssituation:
In der Jachert AG, einem Unternehmen der Hamburger Metallindustrie, arbeiten 450 MA. Es gibt bereits seit einigen Jahren einen BR.
1) Der bisherige Betreibsleiter Bertram der Prokura geht in den Ruhestand. Als Nachfolger wird ein angesehener und erfahrener Fachmann angeworben der die Stelle von herrn Bertram übernehmen soll.
2) Der Facharbeiter Felix geht ebenfalls in den Ruhestand. Für drei Wochen soll sein Kollege die Stelle übernehmen, ohne dabei finanzielle Einbußen zu erleiden.
3) Die Stelle von Herrn Felix soll im Anschluss mit dem Facharbeiter Jung besetzt werden, der nach Ableistung seines Wehrdienstes in die AG zurückkommen wird.
Der BR macht ein Mitbestimmungsrecht in personellen Angelegeheiten geltend
a)
Begründen sie unter Nennung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen welche Rechte der BR in den drei Fällen jeweils geltend machen kann.
Gehen Sie dabei auf die Behauptung des BR ein, er habe in allen drei Fällen ein Mitbestimmungsrecht.
b)
Begründen Sie unter Nennung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmung, ob der BR innerbetriebliche Stellenausschreibungen grundsätzlich verlangen kann
Ausgangssituation:
In der Jachert AG, einem Unternehmen der Hamburger Metallindustrie, arbeiten 450 MA. Es gibt bereits seit einigen Jahren einen BR.
1) Der bisherige Betreibsleiter Bertram der Prokura geht in den Ruhestand. Als Nachfolger wird ein angesehener und erfahrener Fachmann angeworben der die Stelle von herrn Bertram übernehmen soll.
2) Der Facharbeiter Felix geht ebenfalls in den Ruhestand. Für drei Wochen soll sein Kollege die Stelle übernehmen, ohne dabei finanzielle Einbußen zu erleiden.
3) Die Stelle von Herrn Felix soll im Anschluss mit dem Facharbeiter Jung besetzt werden, der nach Ableistung seines Wehrdienstes in die AG zurückkommen wird.
Der BR macht ein Mitbestimmungsrecht in personellen Angelegeheiten geltend
a)
Begründen sie unter Nennung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen welche Rechte der BR in den drei Fällen jeweils geltend machen kann.
Gehen Sie dabei auf die Behauptung des BR ein, er habe in allen drei Fällen ein Mitbestimmungsrecht.
b)
Begründen Sie unter Nennung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmung, ob der BR innerbetriebliche Stellenausschreibungen grundsätzlich verlangen kann
a)
§99 Abs1 BetrVG für alle drei Fälle
Beim ersten Fall hat der BR nichts zu sagen, weil es sich um einen AG (Vertreter) handelt (§105)
Beim zweiten Fall ist es nur eine kurzfristige vorübergehende Tatsache, deshalb hat auch hier der BR nichts zu sagen. (Es überdauert nicht die Dauer von einem Monat §95 Abs. 3)
Beim Dritten Fall kann man auch wenig machen, weil Herr Jung schon in der Firma war und durch den Wehrdienst einen besonderen Kündigunsschutz hat.
b)
§93 BetrVG
Der BR kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebes ausgeschrieben werden.
§99 Abs1 BetrVG für alle drei Fälle
Beim ersten Fall hat der BR nichts zu sagen, weil es sich um einen AG (Vertreter) handelt (§105)
Beim zweiten Fall ist es nur eine kurzfristige vorübergehende Tatsache, deshalb hat auch hier der BR nichts zu sagen. (Es überdauert nicht die Dauer von einem Monat §95 Abs. 3)
Beim Dritten Fall kann man auch wenig machen, weil Herr Jung schon in der Firma war und durch den Wehrdienst einen besonderen Kündigunsschutz hat.
b)
§93 BetrVG
Der BR kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebes ausgeschrieben werden.
Karteninfo:
Autor: Manni
Oberthema: Industriemeister
Thema: Rechtsbewusstes Handeln
Schule / Uni: BASF
Veröffentlicht: 29.07.2013