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5 % Klausel bei EuWG
EuWG unterliegt GG Wertung; EuWG ist nat R
- Art 38 GG gilt f BT Wahlen
+ BVerfG Zählgleichheit (+)/Erfolgsgleichheit wg 5 % (-)
- Chancengleichheit d Parteien wird verletzt
- Funktionsstörung d EP wg Zersplitterung nicht zu befürchten
+ europaweite Fraktionenverbünde
+ in anderen Ländern keine 5 % Klausel
+ EP wählt keine Regierung; Zersplitterung nicht nachteilhaft
aA mgl
- Art 38 GG gilt f BT Wahlen
+ BVerfG Zählgleichheit (+)/Erfolgsgleichheit wg 5 % (-)
- Chancengleichheit d Parteien wird verletzt
- Funktionsstörung d EP wg Zersplitterung nicht zu befürchten
+ europaweite Fraktionenverbünde
+ in anderen Ländern keine 5 % Klausel
+ EP wählt keine Regierung; Zersplitterung nicht nachteilhaft
aA mgl
Tags: BVerfG, Staatsrecht
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