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13.) Welche 2 Arten von Recht werden in der Scharia unterschieden und was fällt in welchen Bereich?
Zivilrecht ( haqqul' ibad) und Recht Allahs (haqqullah)
1. Zivilrecht (haqqul'ibad):
Das eine ist das Recht einer Einzelperson. Wenn jemand das Recht dieser Einzelperson verletzt hat, hat diese Person das Recht, diesem zu verzeihen. Dies entspricht in etwa dem deutschen Zivilrecht.
2. Recht Allahs (haqqullah):
Diese Rechte sind die der Allgemeinheit. Dazu gehören auch die Rechte der Armen , Waisen usw. Falls jemand eines dieser Recht verletzt hat, kann nicht irgendjemand, noch nicht einmal das Staatsoberhaupt, eine ungesühnte Verzeihung anordnen. Dies entspricht in etwa dem deutschen Strafrecht, wo man eine Anzeige nicht mehr zurückziehen kann.
In manchen Fällen sind beide Bereiche betroffen.
1. Zivilrecht (haqqul'ibad):
Das eine ist das Recht einer Einzelperson. Wenn jemand das Recht dieser Einzelperson verletzt hat, hat diese Person das Recht, diesem zu verzeihen. Dies entspricht in etwa dem deutschen Zivilrecht.
2. Recht Allahs (haqqullah):
Diese Rechte sind die der Allgemeinheit. Dazu gehören auch die Rechte der Armen , Waisen usw. Falls jemand eines dieser Recht verletzt hat, kann nicht irgendjemand, noch nicht einmal das Staatsoberhaupt, eine ungesühnte Verzeihung anordnen. Dies entspricht in etwa dem deutschen Strafrecht, wo man eine Anzeige nicht mehr zurückziehen kann.
In manchen Fällen sind beide Bereiche betroffen.
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Usul al Fiqh
Thema: Teil 2 & 3
Schule / Uni: Dafk
Veröffentlicht: 21.08.2017