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Alle Oberthemen / Bildungswissenschaften / Fachbegriffe aus 33040 / 1A 33040 Fachbegriffe
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Nenne und beschreibe die vier Entwicklungsstufen hin zum deutschen Berufsbildungsrecht und erläutere konkret den Weg hin zum BBiG
Erste Stufe: völlig ungeregelter Erwerb beruflicher Qualifikationen; in traditionalen Gesellschaften; Prinzip des produktiven Mitmachens im laufenden Arbeitsprozess. Ältere als Vermittler

Zweite Stufe: berufsständisch-autonomes Berufsbildungsrecht. Musterbeispiel ist mittelalterliche Handwerksausbildung. Zunft regelt nicht nur Beruf, sondern auch Leben der Mitglieder. Dreistufige Ausbildung: Lehrling; Geselle; Meister.

Dritte Stufe: gewerberechtliche Einbindung der Berufsausbildung. Schlagworte sind Gewerbefreiheit und Freihandel. Bestimmend ist das Bürgertum. Ausbildung erhält Muster einer privaten Vertragsbeziehung und ist im Gewerberecht verankert.

Vierte Stufe: spezialisiertes Berufsbildungsrecht; staatliches Interesse an möglichst umfassenden (präzise und für alle Berufe) sowie eindeutigen (einheitlich; Zusammenfügung der versprengten gesetzlichen Regelungen in einem Gesetz) Regelung.

Weg zum Berufsbildungsgesetz
+ 1918: Anerkennung der Gewerkschaften durch Arbeitgeber als Tarifpartner → Forderung nach Mitbestimmung bei Ausbildung
Dennoch keine Einigung in den Folgejahren. Ausbildung soll Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft bleiben.
Nach 1945: Vorerst nur Verabschiedung der Handwerksordnung. Nach SPD-Entwurf folgt 1969 Verabschiedung des BBiG in der Großen Koalition.

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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013

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