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Gesamtschuld im DelR
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- mehrere Verantwortliche einer unerlaubten Handlung (unabh. BGB/StVG etc.) haften dem Geschädigten als Gesamtschuldner
- Innenverh gem § 426 I, II; insbesondere Mitverschulden 254 analog
- Gesamtschuldner sind Mittäter/Beteiligte/Nebentäter
- mehrere Verantwortliche einer unerlaubten Handlung (unabh. BGB/StVG etc.) haften dem Geschädigten als Gesamtschuldner
- Innenverh gem § 426 I, II; insbesondere Mitverschulden 254 analog
- Gesamtschuldner sind Mittäter/Beteiligte/Nebentäter
Tags: Deliktsrecht
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