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2. Welche algemeinen Regeln kann man dazu formulieren?
a. Wenn zwei Offenbarungstexte sich dem Anschein nach widersprechen, muss man sich bemühen, die beiden auf korrekte Weise miteinander in Einklang zu bringen (dscham'wa taufiq). (Z.B. dass die beiden Offenbarungstexte für zwei versch. Situationen herbgesandt wurden).
b.Wenn dies nicht geht, muss man sich bemühen, Gründe zu finden, den einen dem anderen vorzuziehen (tardschih).
c. Wenn dies nicht möglich ist und der Zeitpunkt der Offenbarung der beiden Texte bekannt ist, geht man davon aus, dass der zuletzt geoffenbarte den ersteren Text abrogiert. Falls man die Reihenfolge der Offenbarung der beiden Texte nicht kennt, nimmt man Abstand davon, danach zu handeln.
Dass man im Fall der Gleichgewichtigkeit zweier Belege dann nach keinem der beiden Belege handelt ist die Ansicht der Mehrzahl der Gelehrten der hanafitischen und der schafiitischen Rechtsschule. Ein Teil der schafiitischen und ein Teil der hanafitischen Gelehrten jdoch sagen, dass man in diesem Fall gemäß einem der beiden Belege handeln soll, dh. dass man es sich aussuchen kann.
d. Falls es Widersprüche in zwei Analogieschlüssen gibt und man keinen der beiden vor dem anderen bevorzugen kann, kann man die beiden nicht als Belege heranziehen.“
b.Wenn dies nicht geht, muss man sich bemühen, Gründe zu finden, den einen dem anderen vorzuziehen (tardschih).
c. Wenn dies nicht möglich ist und der Zeitpunkt der Offenbarung der beiden Texte bekannt ist, geht man davon aus, dass der zuletzt geoffenbarte den ersteren Text abrogiert. Falls man die Reihenfolge der Offenbarung der beiden Texte nicht kennt, nimmt man Abstand davon, danach zu handeln.
Dass man im Fall der Gleichgewichtigkeit zweier Belege dann nach keinem der beiden Belege handelt ist die Ansicht der Mehrzahl der Gelehrten der hanafitischen und der schafiitischen Rechtsschule. Ein Teil der schafiitischen und ein Teil der hanafitischen Gelehrten jdoch sagen, dass man in diesem Fall gemäß einem der beiden Belege handeln soll, dh. dass man es sich aussuchen kann.
d. Falls es Widersprüche in zwei Analogieschlüssen gibt und man keinen der beiden vor dem anderen bevorzugen kann, kann man die beiden nicht als Belege heranziehen.“
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Usul al Fiqh
Thema: Teil 2 & 3
Schule / Uni: Dafk
Veröffentlicht: 21.08.2017