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In welchen Formen können Grundstücke als Sicherheiten hingegeben werden?
Bei Grundstücken dienen Grundpfandrechte als Sicherheiten.
- Hypothek (akzessorisch)
auf ganz bestimmte Forderung bezogen, jede Änderung bedarf der Eintragung ins Grundbuch
- Grundschuld (nicht akzessorisch)
keine bestimmte zu sichernde Forderung, daher besser für laufende Geschäftsbeziehungen geeignet. Für weitere Verbindlichkeiten muss nur der Sicherungsvertrag mit der Bank geändert werden, aber keine erneute Grundbucheintragung notwendig
- Rentenschuld (wiederkehrende Zahlungen) werden
durch Eintragung in das Grundbuch gestellt.
- Hypothek (akzessorisch)
auf ganz bestimmte Forderung bezogen, jede Änderung bedarf der Eintragung ins Grundbuch
- Grundschuld (nicht akzessorisch)
keine bestimmte zu sichernde Forderung, daher besser für laufende Geschäftsbeziehungen geeignet. Für weitere Verbindlichkeiten muss nur der Sicherungsvertrag mit der Bank geändert werden, aber keine erneute Grundbucheintragung notwendig
- Rentenschuld (wiederkehrende Zahlungen) werden
durch Eintragung in das Grundbuch gestellt.